Reparaturweg und fallbezogene Schadenwerte nachvollziehbar zusammenführen
Bei umfangreicheren Schäden verbindet das Gutachten die persönliche Fahrzeugaufnahme mit Kalkulation und wirtschaftlicher Bewertung.
Mehr zum Schadengutachten →Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Marbach am Neckar komme ich mobil zum vereinbarten Fahrzeugstandort. Dort dokumentiere ich persönlich den gesamten feststellbaren Unfallschaden und erstelle anschließend selbst das Gutachten. Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Ausarbeitung bleibt die Zuständigkeit damit bei einem Ansprechpartner.
Reparaturkosten sind ein wichtiger Bestandteil der Schadenbewertung, aber nicht in jedem Haftpflichtfall die einzige relevante Größe. Abhängig von Fahrzeug, Schadenumfang und wirtschaftlicher Situation können weitere Werte benötigt werden.
Dazu gehören beispielsweise eine technisch begründete Reparaturdauer, eine mögliche merkantile Wertminderung oder bei entsprechend schwerem Schaden Wiederbeschaffungs- und Restwert. Aufgenommen wird nur, was für den konkreten Fall sachlich erforderlich und nachvollziehbar begründet ist.

Das beschädigte Fahrzeug muss nicht unnötig bewegt werden. Bei deiner Anfrage legen wir einen Standort fest, an dem die Unfallbereiche sicher erreichbar sind und ausreichend Platz für die fotografische Dokumentation besteht.
Ist der Wagen nicht mehr fahrbereit oder wurde er bereits abgeschleppt, erfolgt die Planung anhand seines aktuellen Verwahrorts. Ein kurzer Hinweis zu engen Platzverhältnissen hilft, den Termin sinnvoll vorzubereiten.
Vom ausführlichen Unfallgutachten bis zur kompakteren Kostenaufstellung richtet sich die Auswahl nach technischem Umfang und Regulierungsbedarf.
Bei umfangreicheren Schäden verbindet das Gutachten die persönliche Fahrzeugaufnahme mit Kalkulation und wirtschaftlicher Bewertung.
Mehr zum Schadengutachten →Für überschaubare Beschädigungen kann eine detaillierte Kalkulation genügen, wenn keine weitergehenden Bewertungsgrößen erforderlich sind.
Mehr zum Kostenvoranschlag →Bei Kauf, Verkauf oder für die eigene Dokumentation lässt sich der Fahrzeugwert anhand von Zustand und Ausstattung gesondert beurteilen.
Mehr zur Fahrzeugbewertung →Wenn die Gegenseite den Unfall eindeutig allein verursacht hat, darfst du grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl beauftragen. Er untersucht dein Fahrzeug und dokumentiert den feststellbaren Haftpflichtschaden.
Das Gutachten schafft eine fachliche Grundlage für die Regulierung und erläutert, wie die angesetzten Reparaturpositionen und weiteren Schadenwerte hergeleitet wurden.
Jeder Schritt baut auf dem festgestellten Fahrzeugzustand auf. So bleiben Organisation, technische Einordnung und Kalkulation klar voneinander nachvollziehbar.
Eine kurze Beschreibung genügt, um den mobilen Termin passend vorzubereiten.
Vor Ort dokumentiere ich Daten, Übersichtsbilder und sämtliche zugänglichen Unfallbereiche.
Aus den Feststellungen leite ich Reparaturweg und erforderliche Schadenwerte ab.
Kalkulation, Bilddokumentation und Bewertungen werden nachvollziehbar zusammengeführt.
Als Kfz-Technikermeister und unabhängiger Sachverständiger besichtige ich das Unfallfahrzeug selbst. Meine Feststellungen vom Termin fließen anschließend direkt in Reparaturweg, Kalkulation und Bewertung ein.
Bei Rückfragen sprichst du deshalb mit der Person, die den Schaden vor Ort gesehen und die Ausarbeitung erstellt hat.
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„Das Gutachten ist sehr detailliert und verständlich, auch für Laien.“
Hier findest du kompakte Informationen zu Termin, Besichtigungsplatz, Dokumentationsumfang, Fertigstellung, Unterlagen und Kosten.
Weitere Frage direkt klären →Je nach Auslastung ist ein Termin häufig noch am selben Tag möglich, andernfalls meist innerhalb von 24 Stunden. Die aktuelle Verfügbarkeit klären wir direkt bei der Anfrage. Für die Planung helfen mir die Fahrzeugadresse, eine kurze Beschreibung des Schadens und die Information, ob das Auto noch fahrbereit ist.
Ich komme zu einem vorher abgestimmten Standort, an dem der beschädigte Bereich sicher erreichbar ist. Möglich sind beispielsweise ein geeigneter privater Stellplatz, eine Werkstatt oder der Verwahrort eines abgeschleppten Fahrzeugs.
Neben Fahrzeugdaten und Kilometerstand erfasse ich den bei der Besichtigung feststellbaren Unfallschaden mit Übersichts- und Detailaufnahmen. Welche technischen Bereiche zusätzlich geprüft werden, ergibt sich aus dem konkreten Anstoßbild.
Sind alle Unterlagen vollständig, ist das Gutachten in der Regel etwa 24 bis maximal 48 Stunden nach dem Besichtigungstermin fertig. Nach dem Termin werte ich die Feststellungen aus und erstelle die erforderliche Kalkulation sowie die fallbezogenen Bewertungsgrößen. Der genaue Zeitrahmen hängt vom Schadenumfang und davon ab, ob noch Unterlagen oder technische Angaben beschafft werden müssen.
Nützlich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, die aktuelle Abstelladresse und vorhandene Daten zum Unfallgegner oder dessen Versicherung. Bitte teile auch mit, wenn das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden kann.
Bei klarer vollständiger Haftung der Gegenseite können notwendige Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Haftpflichtschaden zählen. Ist die Haftung nicht eindeutig oder nur teilweise gegeben, sollte die Kostentragung gesondert betrachtet werden.
Der Termin richtet sich immer nach dem tatsächlichen Fahrzeugstandort.
Wähle unten einfach den passenden Einsatzort aus.