Technische Unfallfolgen bewerten
Das Gutachten dokumentiert den festgestellten Schaden, den Reparaturansatz, die Kosten und die benötigten Bildnachweise.
Zum Schadengutachten →Nach dem Unfall in Leutenbach übernehme ich die Aufnahme. Für Übersichtsbilder sollte rund ums Fahrzeug Platz bleiben. Auch die Ausarbeitung bleibt vollständig in meiner Hand.
Die Kalkulation einer Reparatur ist ein zentraler Bestandteil des Gutachtens, beantwortet aber nicht in jedem Fall alle Fragen der Schadenregulierung.
Abhängig von Fahrzeug, Alter, Zustand und Schadenumfang können weitere Kennwerte erforderlich werden. Dazu zählen beispielsweise Wiederbeschaffungswert, Restwert oder eine mögliche merkantile Wertminderung.
Bei der Besichtigung erfasse ich deshalb sowohl die beschädigten Fahrzeugbereiche als auch die wertrelevanten Ausgangsdaten. Die anschließende Bewertung stellt technische Reparaturmöglichkeiten und wirtschaftliche Folgen nachvollziehbar gegenüber.

Der Besichtigungsort richtet sich nach dem tatsächlichen Standort des Fahrzeugs und wird vor dem Termin abgestimmt.
Zum Einsatzgebiet gehören die drei Wohnbezirke Leutenbach, Nellmersbach und Weiler zum Stein. Möglich ist die Fahrzeugaufnahme beispielsweise an einem geeigneten privaten oder betrieblichen Standort, bei einer Werkstatt oder bei einem Abschleppunternehmen.
Das Gutachten dokumentiert den festgestellten Schaden, den Reparaturansatz, die Kosten und die benötigten Bildnachweise.
Zum Schadengutachten →Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den erforderlichen Betrag für ein vergleichbares Fahrzeug am maßgeblichen regionalen Markt.
Wiederbeschaffungswert verstehen →Bei relevanten Schadenkonstellationen wird ermittelt, welchen Wert das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch besitzt.
Mehr zur Restwertermittlung →Wer unverschuldet in einen Haftpflichtschaden gerät, kann für die Feststellung des Fahrzeugschadens grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen selbst auswählen.
Das Gutachten dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern berücksichtigt die im konkreten Fall notwendigen wirtschaftlichen Größen. Erforderliche Sachverständigenkosten gehören grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden; bei Bagatellschäden oder unklarer Haftung ist eine gesonderte Einordnung sinnvoll.
Die notwendigen Schritte werden direkt mit dir abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert.
Du sendest erste Angaben, Bilder und den Standort in einem der drei Wohnbezirke.
Wir legen einen Termin fest, an dem Fahrzeug und Schadenbereich zugänglich sind.
Ich erfasse Beschädigungen, Fahrzeugmerkmale und alle für die Bewertung benötigten Informationen.
Reparaturkosten und erforderliche wirtschaftliche Positionen werden geprüft und verständlich zusammengeführt.
Eine sachgerechte Einordnung verbindet Reparaturtechnik, Fahrzeugzustand und Marktwerte zu einem stimmigen Gesamtbild.
Meisterqualifikation, Sachverständigentätigkeit und praktische Kenntnisse in Karosserie und Lack bilden dafür die fachliche Grundlage. Die Besichtigung und weitere Bearbeitung erfolgen persönlich durch Julian Serafini.
Qualifikation näher ansehen →Google-Bewertung
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Vor dem Termin sollen die wichtigsten Punkte klar sein. Auch Zeitbedarf und benötigte Unterlagen werden eingeordnet.
Eigenen Fall telefonisch klären →Abhängig von meiner Auslastung klappt die Besichtigung oft noch am selben Tag; sonst lässt sich meist ein Termin innerhalb von 24 Stunden finden. Für die Planung genügen Standort und betroffene Fahrzeugseite.
Vor der Anfahrt wird die genaue Besichtigungsadresse festgelegt. Wichtig sind Zugänglichkeit und Platz für die Fotodokumentation.
Die Terminlänge variiert mit den erforderlichen Prüfschritten. Zusätzliche Befunde können weitere Prüfschritte erforderlich machen.
Normalerweise ist dein Gutachten etwa 24 bis maximal 48 Stunden nach der Besichtigung fertig, sofern alle benötigten Daten vorliegen. Innerhalb dieses Rahmens brauchen komplexere Schäden naturgemäß etwas mehr Ausarbeitungszeit.
Ein vorhandenes Aktenzeichen kann direkt mitgeteilt werden. Fehlende Unterlagen lassen sich häufig später nachreichen.
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden können notwendige Gutachterkosten erstattungsfähig sein. Bei geringem Schadenumfang kann eine andere Form der Dokumentation genügen.
Der Termin richtet sich immer nach dem tatsächlichen Fahrzeugstandort.
Wähle unten einfach den passenden Einsatzort aus.